Disclaimer Schon  ausgefüllt?

Alle Besucher:Innen müssen einmalig vor ihrem ersten Besuch den (Haftungsausschluss) Ausgefüllt haben.

Montag – Freitag
15:00 – 20:00

Wochenende, Feiertage & basler ferien

10:00 – 18:00

Sommer 24.Juni – 9. Aug
12:00 – 18:00

Kinder (5-15 J)
*15.-  / 20.- CHF

Erwachsene (16-99 J)
*21.- /30.- CHF

Besucher (inkl. Softgetränk)
*6.- / 10.- CHF

Zuschauer Tickets, Events
10.- / 15.- CHF

*Mitglieder beim FOG
(FOG = Fördervereins Overground)

Unsere AGB'S

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN OVERGROUND (AGB)

 

Die Benutzung der Sportanlagen in der Halle Overground Basel macht Spass. Sie setzt aber auch ein hohes Mass an Fitness und Können voraus und kann potenziell gefährlich sein, wenn man sich nicht an die Regeln und Vorschriften hält und entsprechende Vorbereitungen trifft. Die folgenden Vorschriften und Regeln sind für deine eigene Sicherheit!

 

Um an unseren Aktivitäten teilnehmen und unsere Dienstleitungen (im Folgenden kollektiv «Aktivitäten» genannt) nutzen zu können stimme ich folgendem zu:

 

1. Ich bestätige, dass ich zum Zeitpunkt des Besuches 18 Jahre oder älter bin. Wenn ich 17 Jahre alt oder jünger bin, muss ein Elternteil oder erziehungsberechtigte Person für mich unterschreiben. Wenn ich 14 Jahre alt oder jünger bin, darf ich nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten oder einer verantwortlichen erwachsenen Person an den Aktivitäten teilnehmen.

 

2. Ich bestätige, dass mein Fitnesslevel genügend hoch ist, um die angebotenen Aktivitäten durchzuführen. Des Weiteren bestätige ich, dass ich auch bei zukünftigen Besuchen die Aktivitäten nur durchführe, wenn mein Fitnesslevel und mein Können die Voraussetzungen zur Nutzung entsprechen.

 

3. Ich bestätige, dass ich zum Zeitpunkt des Besuches gesund bin und keine medizinischen Einschränkungen habe, welche die Teilnahme an unseren Aktivitäten für mich oder andere gefährdet. Insbesondere bestätige ich, dass ich weder unter Einfluss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln stehe, oder anderweitig beeinträchtig bin.

 

4. Ich bestätige, dass ich auf die allgemeinen Hallen- und Sicherheitsregeln sowie die AGB’s vom Personal hingewiesen wurde und sie mir vertraut gemacht habe, bevor ich an den Aktivitäten teilnehme. Weiter bestätige ich, dass ich diese Regeln akzeptiere und einhalte. Den Anweisungen des Personals werde ich immer Folge leisten. Mir ist bewusst, dass ich bei Nichtbeachtung der Regeln und Anweisungen, ohne Anspruch auf Rückerstattung, aus der Anlage verwiesen werden kann.

 

5. Ich verpflichte mich, angemessene Kleidung zu tragen und verzichte auf gefährliche Gegenstände, welche mich selbst oder andere verletzten könnten (z.B. Schmuck,
Ketten, Armbänder, etc.).

 

6. Ich esse und trinke nur in den dafür vorgesehenen Zonen.

 

7. Bevor ich ein Gerät/Hindernis benutze, beachte ich stehts meinen
und den vom Umfeld benötigten Freiraum zum Überwinden der
Hindernisse, sodass ich niemanden gefährde.

 

8. Ich stimme zu, keine Tricks, Manöver oder Moves zu versuchen, bei denen ich mich nicht wohl fühle und innerhalb meines «Skill Levels» befinde.

 

9. Ich nehme zur Kenntnis, dass ich während der Teilnahme an den Aktivitäten für meine eigene Sicherheit und der Sicherheit anderer (in meinem Umfeld) verantwortlich bin und zu jeder Zeit die erforderliche Sorgfalt walten lassen muss.

 

10. Ich nehme zur Kenntnis, akzeptiere und übernehme alle Risiken, die mit den Aktivitäten verbunden sind. Die Aktivitäten sind körperlich anstrengend und potenziell gefährlich und bergen das Risiko, dass Verletzungen, Lähmungen oder Tod sowie Schäden an meinem Eigentum, anderen Teilnehmer*innen oder deren Eigentum auftreten können.

 

11. Ich nehme zur Kenntnis und erkläre mich damit einverstanden, dass ich für meine eigenen Verletzungen und an durch mich verursachten Schäden und Verletzungen anderer hafte.  

 

12. Ich nehme zur Kenntnis, dass weder «The Ninja Concept», noch seine Angestellten für gesundheitliche Schäden, die aus den Aktivitäten in der Halle resultieren, auch solche, die mir selbst aktuell nicht bekannt sind, die Haftung übernimmt.  

 

13. Ich nehme zur Kenntnis und erkläre mich damit einverstanden, dass weder der Verein «The Ninja Concept», ihr Vermieter, ihre Angestellten, die Eigentümer und Direktoren noch die Lieferanten und Partner der bei den Aktivitäten verwendeten Geräte für Verletzungen, Verluste oder Schäden verantwortlich sind, mit Ausnahme der Haftung für Personenschäden oder Todesfälle, die durch die Fahrlässigkeit einer dieser Parteien verursacht wurden.
Insbesondere nehme ich mit dem Unterschreiben dieser Haftungserklärung zur Kenntnis, dass diese Parteien von allen Ansprüchen im Zusammenhang mit der Nichtbeachtung der AGB’s und Sicherheitsregeln freigestellt wird.

 

14. Mit dem Besuch der Halle willige ich ausdrücklich in die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten gemäss den AGB’s ein.

 

15. Hiermit versichere ich, dass die gemachten Angaben wahrheitsgemäss und
vollständig sind und ich als volljähriger Unterzeichner in der Lage bin,
dies zu beurteilen.  

 

BENUTZERORDNUNG UND ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

Das OVERGROUND BASEL ist eine Sportstätte in der durch bestimmte Regeln und Vorschriften ein gemeinsames, sicheres und unfallfreies Ausüben der Sportarten gewährleistet wird.

 

Vorausgeschickt:
· Betreiber des OVERGROUND BASEL ist der Verein The Ninja Concept, Elsässerstrasse 215, 4056 Basel, E-Mailadresse: theninjaconcept@gmail.com.  
· Besucher:innen des OVERGROUND BASEL müssen sich für dein Eintritt in die Halle mit dem Ausfüllen des Haftungsformulars registrieren.
· Besucher:innen erklären sich mit der Registrierung mit der Benutzerordnung und den allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
· Die Einhaltung der Benutzerordnung wird von unserem Personal kontrolliert. Die Massnahmen gehen bis zum Verweis aus der Sportstätte.
· Wir behalten uns vor, die Benutzerordnung und die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu aktualisieren und auf unserer Website in den einsprechenden Ordnern abzulegen

 

Wer darf ins OVERGROUND
· Kinder unter 14 Jahren dürfen nicht allein ins OVERGROUND.  Wir bieten eine breite Palette an Kursen an. Eine fachliche Ausbildung ist zu empfehlen. Für Anfänger ohne Kurserfahrung besteht ein erhöhtes Verletzungsrisiko. 
· Eltern müssen ihre Kinder beaufsichtigen. Sollten die Kinder (ab 14 Jahren) ohne Begleitung durch die Eltern das OVERGROUND besuchen wollen, ist die unterschriebene Einverständniserklärung der Eltern notwendig. Sie ist im Downloadbereich online verfügbar oder wird als Dokument am Empfang zur Verfügung gestellt.
· Für externe Gruppen ist der/die entsprechende Gruppenleiter:in/ Trainer:in verantwortlich. Die Gruppe darf nicht unbeaufsichtigt sein.

 

SICHERHEIT IM OVERGROUND
Einige unserer Sportarten sind Risikosportarten. Die angenehme Atmosphäre in des OVERGROUNDS täuscht Gefahrenfreiheit vor. Dem ist nicht so! Deshalb tragen eine Reihe von Regeln zur Erhöhung der Sicherheit bei!
· Mit dem Lösen einer Eintrittskarte ist nur der Eintritt gewährt. Mit der Unterschrift der Haftungserklärung bestätigen Besucher:innen die Nutzung der Trainingsfläche auf eigener Verantwortung.  Das Personal der Halle überprüft die Fähigkeiten der Besucher:innen nicht.
– Die Sicherheitstafeln in den Bereichen erklären graphisch und schriftlich die wichtigsten Gefahrenquellen. Der Inhalt der Sicherheitstafeln muss beherrscht werden.
– Abgesperrte Zonen dürfen nicht betreten werden (Setting, Reinigung, usw.).

 

Familien, Gruppen und Kurse
· Die Eltern haben die Aufsichtspflicht ihrer Kinder.
· Die Matten in den Sturzzonen freihalten
· Das Laufen ist in nicht erlaubt.
· Spiele mit Kindern können nur im Rahmen eines Kurses und in einem vertretbaren Ausmass stattfinden.
· Nicht von OVERGROUND angestellte Trainer:innen können keine Areale ausser den ihnen zugewiesenen besetzen. Das Material ist – falls es ausgeliehen wird – wieder ordnungsgemäss und vollständig zurückzubringen.
· Der Kursleiter trägt die Verantwortung für seine Gruppe!

 

Öffnungszeiten und Geschäftsbedingungen
· Die Öffnungszeiten sind auf unserer Website veröffentlicht. Wir behalten uns vor, Änderungen vorzunehmen.
· Nutzungsberechtigt sind nur Personen mit einer gültigen Eintrittskarte und nach erfolgter Registrierung. Bei ungültiger Eintrittskarte wird ein Schadensersatz in Höhe von 70 Franken eingefordert.
· Kurse, Setting, Veranstaltungen und sonstige Instandhaltungsarbeiten können den Hallenbetrieb einschränken.
· Grundsätzlich ist das OVERGROUND mind. 300 Tage im Jahr geöffnet (jeweils mindestens 5 Stunden pro Tag).
· Vergünstigungen und Rabatte gelten nur bei entsprechend gültigem Ausweis, Mitgliedsausweis bzw. bekannten Bestimmungen!
· Keine Karte ist übertragbar. 
· Gutscheine haben eine Gültigkeit von zwei Jahren. Punktekarten haben eine Gültigkeit von einem Jahr.
· Nicht zurückgebrachtes Leihmaterial ist mit Diebstahl gleichzusetzen und wird angezeigt.
· Bei Verletzungen (ärztliches Zeugnis) kann die Zeitkarte pausiert werden. Sie bleibt in dieser Zeit im OVERGROUND. Die Zeitkarten können nicht im Urlaub, bei Krankheit oder sonstigen Gründen pausiert werden.
· In der Sportanlage ist eine Reihe von Kameras installiert. Sie tragen in erster Linie zur Sicherheit bei.
· Unsere Kurse werden online über unsere Webseite gebucht und bezahlt. Sie kommen nur nach Erreichen der Mindestteilnehmerzahl zustande. Die Kursteilnehmer:innen sind nach Kursbeginn nicht austauschbar. Sollte ein Kurs aus verletzungsbedingten oder sonstigen Gründen abgebrochen werden, gibt es keine Verpflichtung seitens OVERGROUND die Kursgebühr zurückzuerstatten. Eine Woche vor Kursbeginn ist eine Stornierung möglich und ein Gutschein in der Höhe des Kursbeitrages wird zurückerstattet. Bei späteren Stornierungen wird 50 % des Kursbeitrages zurückbehalten.

 

Haftungsfragen
· Wir übernehmen keine Haftung für Personen- und Sachschäden (siehe Haftungsformular). Dasselbe gilt für Wertgegenstände und Garderobe.

 

Datenschutz
· Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen und Gesetze.
· Wir speichern personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

 

Stornobedingungen
Kursen, Workshops, KidsVenture Camps, Geburtstagen, etc. können storniert werden. Da mit Stornierungen auch organisatorischer Mehraufwand entsteht, behalten wir uns vor, eine Bearbeitungsgebühr zu berechnen. Diese variiert je nach Produkt. Sie ist vor dem Produktkauf ersichtlich und muss für den Kauf bestätigt werden.

 

DES WEITEREN GILT: 
1. Personen, die unter Medikamenten-, Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, ist die Benutzung der gesamten Anlage untersagt.
2. Es gilt auf der gesamten Anlage (indoor und outdoor) ein Rauchverbot.
3. Das Mitbringen und der Aufenthalt von Tieren ist auf der gesamten Anlage verboten.
4. Bei allen Aktivitäten wird eine gute Gesundheit vorausgesetzt. Die Benutzer verpflichten sich bei persönlichen gesundheitlichen Risiken von der Nutzung der Anlage oder Teilen davon Abstand zu nehmen.
5. Die Nutzung der Sport- und Freizeitanlage darf nur im Rahmen der eigenen körperlichen Fähigkeiten und des eigenen Könnens genutzt werden.
6. Jeder Nutzer hat darauf zu achten, dass er nicht nur sich selbst, sondern auch keine Drittpersonen gefährdet.
7. Festgestellte Mängel oder Fehler an einer Anlage sowie andere Personen gefährdende Benutzer und Benutzerinnen sind unverzüglich dem Personal zu melden.
8. Den Anweisungen des Anlagepersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Das Anlagepersonal ist dazu berechtigt, zuwiderhandelnde Personen der Anlage zu verweisen, oder von der Anlage auszuschliessen, wobei kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittgelds besteht.
9. Bei Beschädigungen einer Anlage durch unsachgemässe Handhabung wird die Reparatur dem Verursacher in Rechnung gestellt.
10. Bei wiederholten Verstössen gegen die Sicherheitsbestimmungen bzw. Anordnungen des Anlagepersonals kann gegen den Benutzer ein Hausverbot ausgesprochen werden.
11. Auf den Trampolinen müssen rutschfeste Socken oder Schuhe getragen werden.

 

Die Benutzung aller Anlagen erfolgt auf eigene Verantwortung und Risiko.
Für Minderjährige tragen ihre Erziehungsberechtigten die alleinige und volle Verantwortung. Auch sind die Eltern dafür verantwortlich, dass ihre Kinder nur solche Anlagen benutzen, deren Benutzung sie beherrschen und sich selber und andere nicht in Gefahr bringen.
Die Benutzer und deren Erziehungsberechtigte sind sich bewusst, dass bei unsachgemässer Benutzung, unglücklichen Umständen oder bei einem technischen Schaden schwere gesundheitliche Schäden selbst bis hin zu einem Todesfall eintreten können, und nehmen dieses Risiko mit der Benutzung unserer Anlagen EIGENVERANTWORTLICH in Kauf.

 

Der Eigentümer und Betreiber der Anlagen übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in irgendeinem Zusammenhang mit der Benutzung der Anlagen. Insbesondere haftet der Betreiber nicht für direkte oder indirekte Schäden (Folgeschäden), welche sich im Zusammenhang mit der Benutzung der Anlagen ergeben, sowie für den Verlust von Gegenständen, Geld, oder anderen Wertsachen.
Haftung für Hilfspersonen und ausservertragliche Haftung werden überdies ausgeschlossen.

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